Umweltfreundliche Heiztechnik wird mit bis zu 80% staatlich gefördert!
Wir übernehmen die Antragstellung für Sie!
Alle Infos rund um die Förderung:
Was wird gefördert?
- Solaranlagen
- Biomasseheizungen (Holz / Holzpellets)
- Wärmepumpen
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
- Die Installation erhöht die Energieeffizienz und/oder den Anteil erneuerbarer Energien des Gebäudes
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre seit Bauantrag)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme
- Die Heizanlage ist neuwertig und wird von einem Heizungsbaubetrieb installiert
- Gefördert werden nur Privatpersonen, die Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäuser sind oder Eigentümergemeinschaften
Was sind die förderfähigen Kosten?
- Alle Kosten, die mit der Installation der umweltfreundlichen Heizanlage in Verbindung stehen, sofern die Voraussetzungen der Förderung (siehe oben) erfüllt sind.
- Das Angebot für Ihre neue Heiztechnik von Holz und Sonne GmbH, umfasst alle geforderten technischen Voraussetzungen.
Was ist die maximale Förderhöhe für Einfamilienhäuser?
- Einfamilienhäuser werden mit max. 28.000€ bzw. 80% der förderfähigen Kosten gefördert.
(Hinweis: Bei Anträgen ab 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750€)
Was ist die maximale Förderhöhe für Mehrfamilienhäuser?
- Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten (die max. Förderhöhe beträgt 80%):
28.000€ für die 1. Wohneinheit / jeweils 15.000€ für Wohneinheit 2-6 / jeweils 8.000€ ab der 7. Wohneinheit
(Hinweis: Bei Anträgen ab 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750€)
Aus welchen Bausteinen setzt sich die Förderung zusammen?
- Grundförderung
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
(Hinweis: Bei Antragstellung ab 01.02.2027 sinkt die prozentuale Höhe der Förderbausteine – siehe unten)
Wie hoch ist die Grundförderung?
- Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
- Bis zum 31.01.2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16%
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur bei vom Eigentümer selbstgenutzten Wohneinheiten bzw. Gebäuden gewährt.
- Ab dem 01.02.2027sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12%
- Ab dem 01.08.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 8%
- Ab dem 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus gänzlich!
Wie hoch ist der Einkommensbonus?
- Der Einkommensbonus wird nur für eine selbstgenutzte Wohneinheit bzw. ein selbstgenutztes Gebäude gewährt
- Der Einkommensbonus ist abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen (der Antragsstellerin/des Antragsstellers und ggf. deren/dessen Ehepartners, sowie deren/dessen eheähnlichen Verhältnisses) und ob Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben.
- Ohne Kind/er:
40% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000€
30% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000€
10% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000€
- Mit Kind/er:
40% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000€
30% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000€
10% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000€