Umweltfreundliche Heiztechnik wird mit bis zu 80% staatlich gefördert!

weißes Keramikhaus vor mindgrünen Hintergund mit Geld verziert

Wir übernehmen die Antragstellung für Sie!

Alle Infos rund um die Förderung:

  • Solaranlagen
  • Biomasseheizungen (Holz / Holzpellets)
  • Wärmepumpen
  • Die Installation erhöht die Energieeffizienz und/oder den Anteil erneuerbarer Energien des Gebäudes
  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre seit Bauantrag)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme
  • Die Heizanlage ist neuwertig und wird von einem Heizungsbaubetrieb installiert
  • Gefördert werden nur Privatpersonen, die Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäuser sind oder Eigentümergemeinschaften
  • Alle Kosten, die mit der Installation der umweltfreundlichen Heizanlage in Verbindung stehen, sofern die Voraussetzungen der Förderung (siehe oben) erfüllt sind.
  • Das Angebot für Ihre neue Heiztechnik von Holz und Sonne GmbH, umfasst alle geforderten technischen Voraussetzungen.
  • Einfamilienhäuser werden mit max. 28.000€ bzw. 80% der förderfähigen Kosten gefördert.

(Hinweis: Bei Anträgen ab 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750€)

  • Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten (die max. Förderhöhe beträgt 80%):

    28.000€ für die 1. Wohneinheit / jeweils 15.000€ für Wohneinheit 2-6 / jeweils 8.000€ ab der 7. Wohneinheit

    (Hinweis: Bei Anträgen ab 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750€)

  • Grundförderung
  • Klimageschwindigkeitsbonus
  • Einkommensbonus

(Hinweis: Bei Antragstellung ab 01.02.2027 sinkt die prozentuale Höhe der  Förderbausteine – siehe unten)

  • Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten.
  • Bis zum 31.01.2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16%
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur bei vom Eigentümer selbstgenutzten Wohneinheiten bzw. Gebäuden gewährt.
  • Ab dem 01.02.2027sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12%
  • Ab dem 01.08.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 8%
  • Ab dem 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus gänzlich!
  • Der Einkommensbonus wird nur für eine selbstgenutzte Wohneinheit bzw. ein selbstgenutztes Gebäude gewährt 
  • Der Einkommensbonus ist abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen (der Antragsstellerin/des Antragsstellers und ggf. deren/dessen Ehepartners, sowie deren/dessen eheähnlichen Verhältnisses) und ob Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben.

 

  • Ohne Kind/er:

40% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000€

30% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000€

10% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000€

 

  • Mit Kind/er:

40% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000€

30% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000€

10% bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000€

Stellen Sie den Förderantrag - gemeinsam mit Holz und Sonne GmbH - so schnell wie möglich, um sich die noch geltenden Konditionen zu sichern!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.